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Rosarote Brille versus Berufshaftpflichtversicherung


Gestern haben wir uns in Teil 1 mit der privaten wie gesetzlichen #Unfallversicherung beschäftigt, wo es um Schäden an uns selbst ging und wie wir als selbstständige Doulas und Kursleiterinnen hier am Besten Sorge für uns tragen.


Teil 2 unserer Serie zum Thema #Versicherung behandelt heute das Thema #Haftpflicht bzw. #Berufshaftpflicht und die damit verbundene Antwort auf die Frage: Was passiert wenn ich einen Schaden verursache?


Ich mag es ja immer gerne mit einer kleinen Anekdote zu beginnen und heute ist unsere jüngste Tochter Hauptdarstellerin in der Geschichte:


Olivia ist das, was man gemeinhin einen echten Wildfang nennt - Kein Baum zu hoch, kein Wetter schlecht, keine Pfütze zu matschig und vor allem immer in Bewegung.


Vor einem Jahr bekam Olivia zu ihrem Geburtstag ein wunderschönes kanariengelbes Fahrrad mit passendem Helm und cooler Klingel. Das Rad wurde ausgiebig getestet und Mama und Papa mahnten natürlich an vor der Straße immer zu warten und nicht zu nahe an den parkenden Autos vorbei zu fahren.


Olivia hat sich wirklich sehr bemüht sich an diesen Auftrag zu halten, was soll man aber machen, wenn zwei Hunde fangen spielen und übereinander purzeln und das ganze so aufregend aussieht, dass der Blick nicht mehr nach vorne gerichtet ist und ZACK plötzlich einfach so ein parkendes Auto im Weg steht ?



Nun ja, wir haben es gelassen genommen und den Schaden, ein astreiner Kratzer entlang der Seite, der Versicherung gemeldet. Ein Haftpflichtschaden par excellence: Wir haben Schaden am Eigentum eines Dritten verursacht und die Versicherung hat dies in Folge übernommen. Gleiches hätte sie getan, wenn Olivia mit dem Rad in den Besitzer des Wagens gefahren wäre und ihn verletzt hätte, da auch Schäden an Dritten abgesichert ist. Dafür braucht es also eine Haftplichtversicherung, die den privaten Bereich abdeckt.




Wie sieht das nun aber aus, wenn ich als Doula bei Klienten das Erbstück der Familie umstoße, die Ming Vase von Tante Agathe, und das unersetzbare Einzelstück zu Boden fällt?

Hier gilt es drei Fälle zu betrachten:


1) Du hast weder eine private noch eine berufliche Haftpflichtversicherung: Dann wirst du wohl für den Rest deines Lebens die Ming Vase zähneknirschend abstottern müssen.


2) Du hast eine private Haftpflichtversicherung und mit dieser geklärt ob Schäden, die du während deiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit in fremden Räumen verursachst, mitversichert sind. Wenn dem so ist, freue dich, da du dann keine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung abschließen musst. Wenn dem nicht so ist, und du hast keine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, knirschen deine Zähne wieder beim Abstottern der Ming Vase.


3) Du hast sowohl eine private wie auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen und einen entsprechenden Schutz in deiner Police verankert: Dann freue ich mich riesig für dich, weil die Versicherung für die Ming Vase aufkommen wird und du damit finanziell fein raus bist.


Die Berufshaftpflichtversicherung, die ich als Doula und Kursleiterin abgeschlossen habe, kostet mich 150Euro pro Jahr bei Tätigkeiten ohne Wellnessmassagen und 200 Euro bei Tätigkeiten mit Wellnessmassagen. Der Schutz, den meine Versicherung bietet, beinhaltet nicht nur physische wie psychische Schäden an Dritten oder Gegenständen Dritter, auch Schließanlagen (bei Schlüsselverlust) von Kursräumen oder Schäden digitaler Art sind Teil des Schutzes. Die Kosten für diese Versicherung kann ich natürlich ebenso wie die Unfallversicherung in der Steuererklärung geltend machen.


Manche Vereine bieten auf den ersten Blick günstigere Beträge bei der Haftpflichtversicherung an, unter der Bedingung, dass man Mitglied ist und einen Mitgliedsbeitrag bezahlt.


Bei genauerem Blick auf die Endsumme ergibt sich zumeist der gleiche Betrag wie bei den reinen Berufshaftpflichtversicherungen ohne Vereinszugehörigkeit. Solltet ihr diese Variante in Anspruch nehmen, auch um aktiv einen Verein zu unterstützen, will ich aus tiefster Überzeugung empfehlen Euch immer einen aktuellen Versicherungsschein zeigen, in Kopie aushändigen zu lassen oder beim Anbieter selbst nachzufragen, wie Eure bzw. welche Tätigkeiten tatsächlich zu welchen Konditionen versichert sind.


Wenn ein Verein eine Haftpflicht oder Rechtsschutzversicherung für sich als Verein und seine Zwecke abgeschlossen hat, bedeutet dies in Folge, dass der Vorstand und alle Menschen, mit denen der Verein in einem Vertragsverhältnis steht, über den Verein versichert sind, ebenso wie Anwesende auf Veranstaltungen des Vereins.


Mitglieder, die im eigenen unternehmerischen Auftrag handeln und Verträge schließen, wie es z.B. eine Doula mit der Gebärenden tut oder eine Doula/Kursleiterin, die Yoga in der Schwangerschaft anbietet, sind nicht über diese Versicherung versichert und Mitglieder müssen deshalb, unabhängig ihrer Vereinszugehörigkeit, eine eigenständige Haftpflichtversicherung abschließen.


Hat der Verein für seine Mitglieder, und zwar für jedes einzelne Mitglied (!), eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung z.B. im Zuge eines Rahmenvertrags zusätzlich abgeschlossen, erst dann ist jedes Mitglied entsprechend versichert.


Wenn also jemand von Euch unsicher ist, ob ein tatsächlicher und welcher Versicherungsschutz über Euren Verein vorhanden ist, sollte immer aus eigenem Interesse beim Anbieter der Versicherung selbst nachfragen und sich dies schriftlich bestätigen lassen.


Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einer Doula, die meinte, dass sie weder Verträge noch eine Versicherung braucht. Ihr Credo ist, und ich finde es prinzipiell märchenhaft schön, dass sie nur mit Menschen arbeitet bei denen sie sich sicher ist, dass es nie zu einem Haftungsfall oder einer Klage kommen wird. So ehrenhaft der Anspruch ist: Aus Erfahrung will ich sagen, dass die rosarote Brille zwar einen schönen Zauber über alles legt, bei einem Bruch das grelle Licht der Realität das Auge ziemlich schmerzen und zu Tränen rühren kann.


Es bleibt natürlich bei Euch, wie ihr das Risiko einschätzt und wie ihr Euch schützt. Für meine Seele ist das Wissen um eine Berufshaftpflicht sehr entspannend und für Situationen in denen es einen Kläger mit oder ohne Richter gibt, bin ich dankbar für meine Rechtsschutzversicherung. Doch das ist das Thema unseres morgigen Beitrags.



Bis dahin, ganz herzliche Grüße, Eure Doula Sylvia








Für die Recherche zum Thema Berufshaftpflicht wurden folgende Gesellschaften befragt: Allianz, Aachen Münchner, Continental, Deutsches Ehrenamt, DVAG und Paritätischer Wohlfahrtverband.



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